Die Nachrichten lesen wir selbst in der Kanzlei – kein Callcenter.
Telefonisch oder per E-Mail, ganz wie es Ihnen passt.
Und ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Für die Einschätzung zahlen Sie nichts.
Nichts. Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, zahlen Sie das Honorar erst aus der erstrittenen Entschädigung – seine Höhe vereinbaren wir vorab schriftlich.
Ja. Die meisten Geschädigten wissen nicht, dass sie neben dem Schmerzensgeld (bolestné) auch weitere Ersatzleistungen verlangen können, etwa Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Fahrtkosten, Kosten der Pflege durch nahestehende Personen und weitere.
Nein – auch nicht aus dem Ausland. Ich vertrete Geschädigte aus ganz Tschechien, alles erledigen wir telefonisch, per E-Mail und per Post. Ein persönliches Treffen ist möglich, aber nicht notwendig.
Ich konzentriere mich auf Geschädigte, die den Unfall nicht verschuldet haben, und auf Hinterbliebene. Wenn Sie den Unfall verursacht haben, empfehle ich Ihnen gern einen Kollegen, der Unfallverursacher vertritt – schreiben Sie mir einfach.