Jak správně postupovat při dopravní nehodě
Dopravní nehoda je vždy stresující situace – ať už jde o drobný „ťukanec“ na parkovišti, nebo vážnější kolizi na silnici….
Haben Sie wegen eines unverschuldeten Unfalls Ihr gesamtes Einkommen oder einen Teil davon verloren? Den Ersatz des Verdienstausfalls (ztráta na výdělku) zahlt der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers – Arbeitnehmern ebenso wie Unternehmern, während der Behandlung und auch für die Zukunft.
Kostenlose FallprüfungWeder Krankengeld (nemocenská) noch Lohnfortzahlung erreichen Ihr übliches Einkommen – und nach Ende der Behandlung können Sie manchmal nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Beides ist ein Schaden, den der Unfallverursacher, also seine Versicherung, ersetzen muss.
Die Differenz zwischen dem Durchschnittsverdienst, den Sie vor dem Unfall erzielt haben, und dem, was Ihnen während der Arbeitsunfähigkeit (pracovní neschopnost) der Arbeitgeber und der Staat als Krankengeld gezahlt haben. Diese Differenz zahlt der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers.
Können Sie wegen der Verletzungsfolgen nicht an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder verdienen Sie weniger als früher, steht Ihnen ein regelmäßiger Ersatz zu – eine Rente (renta, laufende Ausgleichszahlung). Sie wird wiederkehrend gezahlt, solange die Einkommensdifferenz besteht.
Arbeitsvertrag ebenso wie Nebentätigkeitsvereinbarungen (DPP, DPČ). Entscheidend ist, welches Einkommen Ihnen wegen der Verletzung entgangen ist.
Entgangener Gewinn von Unternehmern – auch ohne Krankschreibung. Er wird durch Steuererklärungen und weitere Unterlagen nachgewiesen.
Studierende, Menschen kurz vor Antritt einer neuen Stelle oder ohne Beschäftigung – auch ihnen kann ein Anspruch entstehen. Das beurteile ich individuell.
Grundlage ist der Durchschnittsverdienst vor dem Unfall – bei Arbeitnehmern in der Regel der durchschnittliche Bruttoverdienst im vorangegangenen Kalenderquartal. Davon wird abgezogen, was Sie während der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich erhalten haben.
Bei der Rente nach Ende der Behandlung wird der Verdienst vor dem Unfall mit Ihrem jetzigen Verdienst verglichen; eine etwaige Invalidenrente wird ebenfalls angerechnet.
Bei Unternehmern ist der Verlust schwieriger nachzuweisen. Versicherungen stützen sich vor allem auf die Steuererklärungen der Jahre vor dem Unfall; belegen lassen sich aber auch Aufträge, die Sie wegen der Verletzung nicht ausführen konnten. Eine Krankschreibung ist keine Voraussetzung – entscheidend ist, dass Sie wegen der Verletzung Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen konnten.
Der Verlust wird auf einmal beziffert, sobald die Arbeitsunfähigkeit endet und alle Unterlagen des Arbeitgebers und der Sozialversicherungsverwaltung vorliegen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit Monate oder länger als ein Jahr, mache ich den Ersatz laufend in Teilbeträgen geltend oder beantrage bei der Versicherung einen Vorschuss, damit Sie nicht ohne Einkommen bleiben.
Nach Ende der Behandlung beurteile ich, ob bei Ihnen eine dauerhafte Einkommensdifferenz verblieben ist. Die Rente wird gesondert geltend gemacht und regelmäßig gezahlt, in der Regel monatlich.
Beim Zusammenstellen der Unterlagen helfe ich Ihnen. Die meisten stellt Ihnen auf Anfrage der Arbeitgeber oder die Sozialversicherungsverwaltung aus.
Für die Rente zusätzlich: Bescheid über die Invalidenrente (falls zuerkannt) und Nachweise über den neuen Verdienst – Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen nach dem Unfall.
Der Anspruch erlischt nicht zwangsläufig dadurch, dass Ihr befristeter Vertrag während der Behandlung ausgelaufen ist. Entscheidend ist, ob Sie ohne den Unfall weitergearbeitet hätten – zum Beispiel, ob Ihr Vertrag verlängert worden wäre.
Anders als die übrigen Ansprüche (Schmerzensgeld, Dauerfolgen, Kosten der Gesundheitsversorgung) unterliegt der Ersatz des Verdienstausfalls der Einkommensteuer – er ersetzt nämlich den Lohn. Es ist gut, das von vornherein einzuplanen.
Jeder monatliche Verlust verjährt gesondert. Bei langer Behandlung oder einer Rente können Sie daher ältere Monate verlieren – machen Sie den Anspruch laufend geltend.
Ich beziffere den Verdienstausfall anhand der Unterlagen des Arbeitgebers und der Sozialversicherungsverwaltung.
Ich bereite die Unterlagen vor und mache den Anspruch beim Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers geltend – bei langer Behandlung in Teilbeträgen oder mit Vorschuss.
Ich mache die Rente geltend, wenn Ihnen nach der Behandlung ein geringeres Einkommen geblieben ist, und helfe Ihnen, alles zu belegen, was die Versicherung bei deren Auszahlung prüft.
Kürzt oder zögert die Versicherung, setze ich den Anspruch weiter durch – auch vor Gericht, wenn das für Sie vorteilhaft ist.
Im Fall eines Gerichtsverfahrens informiere ich Sie vorab über die möglichen Verfahrenskosten.
Ja. Das Krankengeld deckt nur einen Teil des Einkommens. Die Differenz zwischen ihm (und der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber) und Ihrem Durchschnittsverdienst vor dem Unfall zahlt der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers.
Ja. Auch das Einkommen aus einer solchen Vereinbarung ist Verdienst, der Ihnen wegen der Verletzung entgangen ist. Der Anspruch muss belegt werden – mit der Vereinbarung und Nachweisen über die ausgezahlte Vergütung.
Ja. Bei Unternehmern ist eine Krankschreibung keine Voraussetzung; entscheidend ist, dass Sie Ihre Tätigkeit wegen der Verletzung nicht ausüben konnten. Den Verlust weisen wir mit Steuererklärungen und weiteren Unterlagen nach.
Der Anspruch erlischt dadurch nicht zwangsläufig, allgemein versprechen lässt sich das aber nicht. Entscheidend ist, ob Sie ohne den Unfall weitergearbeitet hätten – zum Beispiel, ob Ihr Vertrag verlängert worden wäre. Das muss belegt werden, und ich beurteile jeden Fall individuell.
Nein. Der Anspruch kann in Teilbeträgen geltend gemacht werden, und von der Versicherung kann ein Vorschuss auf den Ersatz des Verdienstausfalls verlangt werden.
Die Invalidenrente wird auf die Rente angerechnet: Die Rente deckt die Differenz zwischen dem Verdienst vor dem Unfall und der Summe aus Ihrem neuen Verdienst und der Invalidenrente. Der Anspruch auf die Rente erlischt durch die Zuerkennung der Invalidenrente aber nicht.
Ja. Anders als die übrigen Ansprüche (Schmerzensgeld, Dauerfolgen, Kosten der Gesundheitsversorgung) unterliegt der Ersatz des Verdienstausfalls der Einkommensteuer – er ersetzt nämlich den Lohn. Es ist gut, das von vornherein einzuplanen.
Solange die Differenz zwischen dem Verdienst vor und nach dem Unfall besteht. Versicherungen überprüfen die Rentenzahlung jedoch laufend – sie prüfen, ob sich Ihr Gesundheitszustand verändert hat, ob Sie zumindest teilweise arbeiten können und ob Sie sich ausreichend darum bemühen. Mit einer langfristigen Rente kann man daher nicht automatisch rechnen; es kommt darauf an, Ihren Zustand und Ihre Bemühungen um eine Beschäftigung zu belegen.
Schicken Sie mir die wichtigsten Informationen – ich prüfe, welcher Ersatz Ihnen zusteht, und schlage Ihnen das weitere Vorgehen vor.
Schildern Sie mir Ihre Situation – ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Dopravní nehoda je vždy stresující situace – ať už jde o drobný „ťukanec“ na parkovišti, nebo vážnější kolizi na silnici….
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